Pilze sammeln in der Eifel: Regeln, Saison, Sicherheit
Die Rechtslage in Rheinland-Pfalz
Die Handstraußregel, und was sie wirklich bedeutet
Zwei Vorschriften greifen ineinander. Auf Bundesebene erlaubt § 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz jedermann, „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige" in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und pfleglich zu entnehmen, allerdings nur dort, wo kein Betretungsverbot besteht.
Rheinland-Pfalz konkretisiert das in § 23 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG):
Gewerbliches Sammeln ist nach § 23 Abs. 2 LWaldG nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Waldbesitzenden zulässig. Wer für den Verkauf sammelt, braucht zusätzlich eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde, beim Landkreis Mayen-Koblenz ist das Referat Naturschutz zuständig.
Wichtig und ehrlich gesagt: Rheinland-Pfalz nennt keine Kilogrammzahl. Die vielzitierte Faustregel „ein Kilo pro Person und Tag" ist ein Richtwert von Naturschutzverbänden, keine Rechtsnorm des Landes. Nordrhein-Westfalen nennt für seine Wälder zwei Kilogramm, das gilt aber nur für die Nordeifel jenseits der Landesgrenze, nicht hier. Landesforsten Rheinland-Pfalz formuliert bewusst qualitativ: *„Nur so viele Pilze sammeln, wie man zeitnah verwerten kann."* Praktisch heißt das: eine Mahlzeit oder zwei für die Familie, nicht der volle Rucksack. Wer sicher gehen will, fragt beim zuständigen Forstamt nach. *(Stand: August 2026, Quellen: gesetze-im-internet.de, landesrecht.rlp.de, wald.rlp.de)*
Geschützte Arten: die Liste, die überrascht
Ausgerechnet die begehrtesten Speisepilze stehen in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung und sind damit *besonders geschützt*: Steinpilz (*Boletus edulis*), alle Pfifferlinge (*Cantharellus* spp.), alle Birkenpilze und Rotkappen (*Leccinum* spp.), alle Morcheln (*Morchella* spp.), Brätling und Schweinsohr.
Für genau diese sechs Gruppen macht § 2 BArtSchV eine Ausnahme: Sie dürfen „in geringen Mengen für den eigenen Bedarf" entnommen werden. Das ist der Grund, warum Steinpilz und Pfifferling trotz Schutzstatus im Korb landen dürfen.
Aber: Die Anlage 1 enthält weitere Pilze ohne diese Ausnahme, Kaiserling, Grünling, Trüffel, Saftlinge (*Hygrocybe* spp.), März-Schneckling, Erlen-Grübling und die Schaf-Porlinge (*Albatrellus* spp.). Die dürfen gar nicht gesammelt werden. Eine Verwechslungsfalle im Namen: Der Semmelstoppelpilz (*Hydnum repandum*) ist nicht geschützt und darf mit; der ähnlich klingende Semmel-Porling (*Albatrellus*) ist geschützt und darf nicht.
Wo überhaupt nicht gesammelt werden darf
Das ist der Punkt, der für Gäste in Rieden am unmittelbarsten relevant ist.
Im Naturschutzgebiet Laacher See ist das Sammeln von Pilzen verboten. Mit rund 21 Quadratkilometern einschließlich der Kraterrandbereiche ist es das größte Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz (Kennung NSG-7131-006, erstmals unter Schutz gestellt am 31. März 1940, Rechtsverordnung neu gefasst 1981 und erweitert 1989). Die Verordnung untersagt ausdrücklich, „Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen", Pilze eingeschlossen. Außerdem gilt ein Wegegebot: Das Verlassen der Wege ist untersagt.
Entscheidend ist die Ausdehnung. Das Schutzgebiet umfasst nicht nur den See, sondern die Gemarkungen Wassenach, Glees, Bell, Obermendig, Niedermendig, Kruft und Nickenich. Bell grenzt unmittelbar an Rieden. Wer vom Ferienhaus Richtung Osten in den Wald geht, kann die Grenze überschreiten, ohne es zu merken. Mehr zum Gebiet selbst steht im Beitrag über den Laacher See und seine Rundwege.
Ebenfalls tabu, unabhängig vom Schutzgebiet: eingezäunte Forstkulturen und Dickungen, gesperrte Waldabschnitte und Flächen, auf denen gerade Holz gerückt wird. Und der Hinweis, den man ungern liest: Der Wald gehört jemandem. Der Zutritt zu Erholungszwecken ist frei, das Befahren mit dem Auto und das Parken auf Waldwegen nicht.
Was ein Verstoß kostet
Der Bußgeldrahmen des Bundesnaturschutzgesetzes ist unangenehm hoch: § 69 BNatSchG sieht für Verstöße gegen § 39 Abs. 1 und § 44 Abs. 1 Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor, im Übrigen bis zu 10.000 Euro. Das ist der gesetzliche Rahmen, nicht der Regelfall, wer 300 Gramm zu viel im Korb hat, zahlt das nicht. Wer aber mit Kisten anrückt oder im Naturschutzgebiet erwischt wird, bewegt sich in einer anderen Kategorie. ## Wann welcher Pilz wächst
Die Eifel-Saison beginnt im Spätsommer und läuft bis zum ersten harten Frost. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf September und Oktober.
| Pilz | Hauptsaison | Wo er steht | Geschützt? |
|---|---|---|---|
| Pfifferling | Juli – September | Fichte und Rotbuche, moosige, nährstoffarme Böden | ja, Ausnahme greift |
| Birkenpilz | Juni – Oktober | ausschließlich unter Birken | ja, Ausnahme greift |
| Rotkappe | Juni – Oktober | Birke bzw. Espe, junge Bestände, Waldränder | ja, Ausnahme greift |
| Parasol | Juli – November | lehmige Böden, Waldränder, Grünland | nein |
| Steinpilz | August – Oktober | Fichte im Bergland, Eiche und Buche in Tieflagen | ja, Ausnahme greift |
| Krause Glucke | Juli – Dezember, Maximum Sept./Okt. | Stammfuß der Wald-Kiefer | nein |
| Semmelstoppelpilz | Mitte Juli – Anfang November | Buchen-, Tannen- und Fichtenwälder | nein |
| Hallimasch | Juni – November | Stümpfe und Wurzeln, Laub- und Nadelholz | nein |
| Maronenröhrling | September – November | ältere Fichtenbestände, saure Böden | nein |
| Herbsttrompete | Mitte August – Ende November | vor allem unter Rotbuchen | nein |
| Violetter Rötelritterling | September – Dezember | Laubstreu, oft erst nach dem ersten Kälteeinbruch | nein |
*Roh giftig und daher immer gut durchgaren: Hallimasch, Perlpilz, Violetter Rötelritterling, Rotkappe und Birkenpilz. Der NABU empfiehlt für alle Waldpilze 15 bis 20 Minuten Erhitzen.*
Der Faktor Wetter
Ohne Regen kein Pilzjahr, das ist die einzige harte Regel. Die Eidgenössische Forschungsanstalt WSL hat die Zusammenhänge über Jahrzehnte untersucht: Niederschlag ist die Voraussetzung für die Fruchtkörperbildung, während die Temperatur den Zeitpunkt steuert. Ist der August warm, startet die Saison später. Ist er kühl, kommen die Pilze früher. In ausgesprochenen Trockenjahren fällt sie weitgehend aus.
Unter Sammlern kursiert die Faustregel, dass ein bis zwei Wochen nach ergiebigem Regen die beste Zeit sei. Belastbar wissenschaftlich belegt ist diese Zahl nicht, die Praxisangaben schwanken zwischen drei Tagen und zwei Wochen. Als Orientierung taugt sie trotzdem: Nach einer nassen Woche lohnt sich der Gang, nach vier trockenen Wochen nicht.
Beruhigend ist ein anderes Ergebnis derselben Forschung: Ein 30-jähriger Versuch im Pilzreservat La Chanéaz zeigte, dass das Absammeln der Fruchtkörper die Pilzflora nicht schädigt. Auf abgeernteten Flächen wuchsen genauso viele Pilze wie auf unberührten. Was dem Myzel schadet, ist die Bodenverdichtung durch Tritt und das Durchharken der Streu, nicht das Ernten.
Wo man in der Osteifel suchen kann
Konkrete Fundstellen stehen hier nicht, und zwar aus Überzeugung. Wer im Netz „Geheimtipps" ausplaudert, sorgt binnen zwei Saisons dafür, dass die Stelle leergeräumt und der Boden zertreten ist.
Die brauchbare Information ist ohnehin eine andere: Suchen Sie nicht nach Orten, sondern nach Bäumen. Die Osteifel bietet auf engem Raum genau die Waldtypen, die zählen. Ältere Fichtenbestände sind das Revier von Maronen und Steinpilzen. Buchen-Eichen-Mischwald trägt Steinpilze, Herbsttrompeten und Semmelstoppelpilze. Junge Birkenbestände und Waldränder liefern Birkenpilze und Rotkappen. Kiefern stehen für Krause Glucke und Butterpilz.
Rund um Rieden liegt davon reichlich, und die ausgeschilderten Wanderwege der Region sind ein guter Ausgangspunkt, auf den Traumpfaden der Osteifel kommt man durch fast alle diese Waldtypen. Ein Hinweis zur Rücksicht: Die Pilzsaison fällt mit der Rotwild-Brunft zusammen. Frühmorgens und in der Dämmerung sollte man dem Wald seine Ruhe lassen; Landesforsten Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin.
Für den Rahmen drumherum, Farben, Wetter, was sich sonst noch lohnt, passt der Beitrag über die Eifel im Herbst.
⚠️ Sicherheit: der Abschnitt, den Sie nicht überspringen sollten
Die Grundregel lautet: In den Korb kommt nur, was Sie zweifelsfrei kennen. Nicht „sieht aus wie", nicht „hat die App gesagt". Eine Übersichtsarbeit im Deutschen Ärzteblatt (2020) zählt für Deutschland zwischen 2000 und 2018 4.412 Krankenhauseinweisungen und 22 Todesfälle nach Pilzverzehr. Rund 90 Prozent der Todesfälle gingen auf Amatoxine zurück, praktisch immer der Grüne Knollenblätterpilz.
Die drei Verwechslungen, die töten
Grüner Knollenblätterpilz vs. Champignon. Der Grüne Knollenblätterpilz wächst genau dort, wo man in der Eifel Steinpilze sucht: unter Eichen und Rotbuchen, von Ende Juli bis Oktober. Seine Lamellen bleiben lebenslang weiß; ein Champignon hat jung rosa und später braune bis schwarze Lamellen. Das entscheidende Merkmal ist die häutige, sackartige Scheide am Stielgrund (Volva) in Kombination mit einem Ring am Stiel, Champignons haben keine Volva. Weil die Stielbasis oft in der Laubstreu steckt, gilt: unbekannte Lamellenpilze vorsichtig ganz herausdrehen, nicht abschneiden.
Die Tücke liegt im Zeitverlauf. Die ersten Beschwerden setzen erst 6 bis 24 Stunden nach der Mahlzeit ein, so spät, dass kaum jemand den Zusammenhang herstellt. Danach folgt eine trügerische Erholungsphase von zwei bis vier Tagen, bevor Leber und Nieren versagen. 50 bis 100 Gramm, etwa ein einziger ausgewachsener Fruchtkörper, können für einen Erwachsenen tödlich sein, bei Kindern genügen 5 bis 10 Gramm. Merken Sie sich diesen Satz: *Beschwerden, die erst nach mehr als sechs Stunden beginnen, sind ein Notfall.*
Pantherpilz vs. Perlpilz. Hier hilft eine Merkregel: Ring gerieft = Perlpilz. Hutrand gerieft = Pantherpilz. Die Riefung sitzt bei den beiden jeweils an der anderen Stelle. Dazu kommt die Rötungsprobe: Das Fleisch des Perlpilzes läuft an Schnitt- und Fraßstellen rötlich an, der Pantherpilz bleibt rein weiß. Und die Stielbasis: Der Pantherpilz hat eine scharf abgesetzte, gerandete Knolle, das sogenannte Bergsteigersöckchen.
Gifthäubling vs. Stockschwämmchen. Der Gifthäubling enthält dieselben Amatoxine wie der Knollenblätterpilz. Das einzige verlässliche Feldmerkmal ist der Stiel unterhalb des Rings: beim Stockschwämmchen deutlich schuppig, beim Gifthäubling seidig-silbrig längsfaserig. Ein Sporenabdruck hilft nicht, beide haben braunes Sporenpulver, die verbreitete Gegenbehauptung ist falsch. Und weil Gifthäublinge zwischen Stockschwämmchen stehen können, muss jeder einzelne Fruchtkörper geprüft werden, nie ein Büschel pauschal abgeerntet.
Nebenbei, weniger dramatisch, aber häufig: Der Karbol-Champignon riecht beim Zerreiben nach Tinte oder Karbol und gilbt an der angeschnittenen Stielbasis kräftig chromgelb. Er ist nicht tödlich, aber verdirbt zuverlässig den Abend.
Im Ernstfall
Giftnotruf Mainz: 06131 19240, Giftinformationszentrum der Universitätsmedizin Mainz, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, zuständig für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland. Bei Bewusstlosigkeit sofort die 112.
Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie empfiehlt für den Verdachtsfall:
- Pilzreste sichern. Putzabfälle, Speisereste, notfalls Erbrochenes aufbewahren und dem Rettungsdienst mitgeben. Fotos vom Sammelgut helfen ebenfalls.
- Kein Erbrechen auslösen, keine Milch, kein Salzwasser, keine Hausmittel.
- Keine Zeit mit Googeln oder Pilz-Apps verlieren.
Vorher fragen: Pilzsachverständige und Führungen
Wer den Korb prüfen lassen möchte, findet über die Expertensuche der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) geprüfte Pilzsachverständige nach Postleitzahl. Im Landkreis Mayen-Koblenz selbst ist derzeit keiner gelistet, die nächsten sitzen in den Nachbarkreisen Ahrweiler und Neuwied. Eine offizielle Pilzberatungsstelle bei der Kreisverwaltung gibt es nicht; das Landes-Serviceportal verweist ebenfalls auf die DGfM-Datenbank. ---
Praktisch sammeln: Korb, Messer, Maß
Korb statt Tüte. In der Plastiktüte schwitzen Pilze, zersetzen sich und werden binnen Stunden ungenießbar. Ein luftiger Weidenkorb ist keine Folklore, sondern Lebensmittelhygiene. Nebeneffekt: Die Sporen rieseln unterwegs durch das Geflecht zurück in den Wald.
Messer dabei. Röhrlinge dreht man vorsichtig aus dem Boden und deckt das Loch mit Streu ab; bei Lamellenpilzen ist das Herausdrehen ohnehin Pflicht, weil man die Stielbasis sehen muss. Geputzt wird direkt im Wald, das spart Arbeit und lässt den Dreck dort, wo er hingehört.
Einen Teil stehen lassen. Kleine Exemplare wachsen noch, alte und madige gehören zum Ökosystem. Und: nur so viel, wie in den nächsten Tagen tatsächlich auf den Tisch kommt. Das ist nicht nur die Rechtslage, es ist auch die einzige Haltung, die den Wald für die nächste Saison intakt lässt.
Auf dem Weg bleiben, wo Wege sind. Im Naturschutzgebiet ist es Pflicht, überall sonst schont es den Boden.
Ein Regentag zwischendurch lässt sich gut mit einem Abstecher nach Mayen füllen, 13 Kilometer, überdacht, und der Wochenmarkt ist ein guter Plan B, wenn der Korb leer bleibt.
Häufige Fragen
Wie viele Pilze darf ich in Rheinland-Pfalz mitnehmen?
Das Landeswaldgesetz spricht von „der Menge eines Handstraußes" für den persönlichen Bedarf und nennt keine Kilogrammzahl. Die verbreitete Faustregel von einem Kilogramm pro Person und Tag ist ein Richtwert von Naturschutzverbänden, keine Rechtsnorm des Landes. Praktikabel und sicher: so viel, wie Sie in den nächsten Tagen selbst essen. (Stand: August 2026, Quelle: § 23 LWaldG RLP)
Darf ich am Laacher See Pilze sammeln?
Nein. Der Laacher See liegt im größten Naturschutzgebiet von Rheinland-Pfalz. Die Rechtsverordnung verbietet das Entnehmen von Pflanzen und Pflanzenteilen und schreibt ein Wegegebot vor. Das Schutzgebiet umfasst auch die Kraterrandwälder und reicht bis in die Gemarkung Bell.
Ist der Steinpilz nicht geschützt?
Doch, er steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. § 2 BArtSchV lässt aber ausdrücklich zu, ihn „in geringen Mengen für den eigenen Bedarf" zu sammeln. Dasselbe gilt für Pfifferling, Birkenpilz, Rotkappe, Morchel, Brätling und Schweinsohr. Für andere geschützte Arten wie Kaiserling, Grünling oder Trüffel gibt es diese Ausnahme nicht.
Brauche ich eine Erlaubnis des Waldbesitzers?
Für den Eigenbedarf nicht, das Betreten des Waldes zur Erholung ist frei, und § 23 Abs. 1 LWaldG deckt die Handstraußmenge ab. Für gewerbliches Sammeln brauchen Sie die ausdrückliche Erlaubnis der Waldbesitzenden und zusätzlich eine naturschutzrechtliche Genehmigung.
Wann ist die beste Zeit in der Eifel?
September und Oktober. August und November sind Randmonate. Entscheidend ist weniger der Kalender als der Regen: Ohne feuchte Wochen im Spätsommer bleibt die Saison dünn, egal welches Datum der Kalender zeigt.
Wohin, wenn ich mir bei einem Pilz unsicher bin?
Dann bleibt er im Wald. Wer den Fund prüfen lassen möchte, nutzt die Expertensuche der Deutschen Gesellschaft für Mykologie. Bei Verdacht auf eine Vergiftung: Giftnotruf Mainz, 06131 19240, rund um die Uhr.
Das Basislager
Ein Ferienhaus ist beim Pilzesammeln praktischer als ein Hotelzimmer, schon weil man den Fund abends auch verarbeiten kann. Die drei Häuser am Riedener Waldsee haben eine eigene Küche, der Wald beginnt direkt hinter dem Grundstück, und nach einem nassen Vormittag im Unterholz ist der Weg zurück kurz. Wer morgens ohne Auto losgehen und mittags mit vollem oder leerem Korb wiederkommen kann, hat den entspannteren Urlaub.
Ihr Ausgangspunkt
Dieses Ziel liegt in Reichweite unserer Ferienhäuser
Drei Ferienhäuser mit eigener Außensauna, Whirlpool und Kaminofen auf der Sonnenterrasse am Riedener Waldsee. Von hier aus starten Sie jeden Ausflug in die Eifel.

Familie Hahn
Susanne, Carmen und David Hahn vermieten die drei Ferienhäuser auf der Sonnenterrasse in Rieden und kennen die Eifel seit über zehn Jahren.